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Unter dem Begriff Buchung
wird im Tourismusbereich der verbindliche Abschluss eines Reisevertrages
zwischen Veranstalter bzw. Vermittler und Reisenden verstanden.
Als Vermittler tritt meist
das Reisebüro auf, wenn es sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen
anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) kümmert. Hingegen
ist ein Unternehmen Veranstalter, wenn entweder mehrere touristische Leistungen
zu einem Pauschalpreis angeboten werden (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder
einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und
dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung
stellt.
Der Reisevertrag kommt
zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung
über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht.
Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
Die Buchung erfolgt
schriftlich, oder (fern-)mündlich und wird umgehend vom Reisebüro schriftlich
bestätigt. Dabei kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine
(Mindest-)Anzahlung verlangen. Die Restzahlung ist beim Aushändigen der
Reisedokumente fällig.
Im Vorfeld der Buchung
stehen Reiseplanung und Reiseentscheidung. Mit Hilfe von Reisebüros,
Reisekatalogen, Reiseprospekten oder dem Internet erkundigt sich der potentielle
Urlauber über die verschiedenen Angebote. Die Entscheidung für ein spezielles
Angebot fällt dann der Reiseinteressent aufgrund seines Reisemotivs, wie
Erholung, Kultur, Abenteuer u.a. und dem Zusammentreffen verschiedener
Teilentscheidungen über Destination, Zeitpunkt, Kosten, Unterkunft und Angebote.
Gebucht wird anschließend
über das Reisebüro oder vor Ort über das Internet.
Diverse Internetforen, wie
http://www.hotelcheck.de/, helfen
zusätzlich Informationen über den gewählten Urlaubsort einzuholen. Reisende
haben hier die Möglichkeit Bewertungen und Beschreibungen von Urlaubszielen
abzugeben und im Falle von Unzufriedenheiten zukünftige Gäste zu warnen.
Um von einer gebuchten Reise
zurücktreten zu können, bedarf es einer Stornierung. Diese ist im Regelfall mit
einer Stornogebühr, die in einem prozentuellen Verhältnis zum Gesamtpreis der
Reise steht. Bezüglich der Höhe richtet sie sich nach dem Zeitpunkt der
Rücktrittserklärung und der betreffenden Art der Reise. Keine Stornogebühr ist
zu entrichten, wenn wesentliche Bestandteile des Reisevertrages seitens des
Veranstalters (z.B. Preis) erheblich geändert werden.
Quellen:
Allgemeine Reisebedingungen
(ARB 1992); Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93
und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGI. I Nr.
48/2001
http://www.reisebueros.at/ARB.pdf