Eva Ettmayer

0455986

 

 

Buchung

 

Unter dem Begriff Buchung wird im Tourismusbereich der verbindliche Abschluss eines Reisevertrages zwischen Veranstalter bzw. Vermittler und Reisenden verstanden.

 

Als Vermittler tritt meist das Reisebüro auf, wenn es sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) kümmert. Hingegen ist ein Unternehmen Veranstalter, wenn entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis angeboten werden (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt.

 

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

 

Die Buchung erfolgt schriftlich, oder (fern-)mündlich und wird umgehend vom Reisebüro schriftlich bestätigt. Dabei kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-)Anzahlung verlangen. Die Restzahlung ist beim Aushändigen der Reisedokumente fällig.

 

Im Vorfeld der Buchung stehen Reiseplanung und Reiseentscheidung. Mit Hilfe von Reisebüros, Reisekatalogen, Reiseprospekten oder dem Internet erkundigt sich der potentielle Urlauber über die verschiedenen Angebote. Die Entscheidung für ein spezielles Angebot fällt dann der Reiseinteressent aufgrund seines Reisemotivs, wie Erholung, Kultur, Abenteuer u.a. und dem Zusammentreffen verschiedener Teilentscheidungen über Destination, Zeitpunkt, Kosten, Unterkunft und Angebote.

Gebucht wird anschließend über das Reisebüro oder vor Ort über das Internet.

 

Diverse Internetforen, wie http://www.hotelcheck.de/, helfen zusätzlich Informationen über den gewählten Urlaubsort einzuholen. Reisende haben hier die Möglichkeit Bewertungen und Beschreibungen von Urlaubszielen abzugeben und im Falle von Unzufriedenheiten zukünftige Gäste zu warnen.

 

Um von einer gebuchten Reise zurücktreten zu können, bedarf es einer Stornierung. Diese ist im Regelfall mit einer Stornogebühr, die in einem prozentuellen Verhältnis zum Gesamtpreis der Reise steht. Bezüglich der Höhe richtet sie sich nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der betreffenden Art der Reise. Keine Stornogebühr ist zu entrichten, wenn wesentliche Bestandteile des Reisevertrages seitens des Veranstalters (z.B. Preis) erheblich geändert werden.

 

 

 

 

Quellen:

 

Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992); Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGI. I Nr. 48/2001

http://www.reisebueros.at/ARB.pdf

 

 

http://www.hotelcheck.de/